Befreiung von Zuzahlungen
Nur Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, sogar wenn sie ein Einkommen haben. Alle anderen müssen bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze Zuzahlungen leisten.
Für Selbstzahlende Personen
Selbstverständlich können Patienten ergotherapeutische Leistungen ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen. Die Kosten werden individuell an die gesetzlich vorgeschriebenen Tarife angepasst und gemeinsam abgestimmt. Selbstzahlende Personen erhalten nach der Behandlung eine Rechnung mit Auflistung aller ergotherapeutischen Leistungen und können den genannten Betrag überweisen oder bar bezahlen.